Corona-Infos
Zutritt nur mit 2G Nachweis (Geimpfte und Genesene. Für Schüler unter 18 Jahre reicht zum Reinkommen ein Schülerausweis.)
Es gilt FFP-2-Maskenpflicht für alle ab 18 Jahre (ab 6 Jahre und unter 18 auch mit OP-Maske)
Es herrscht durchgängig Maskenpflicht, nur beim Essen und Trinken oder Sport darf der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden.
Desinfektionsmittel benutzen, Hände waschen
Zutritts- und Teilnahmeverbot gilt für Personen, die kürzlich Kontakt mit einer infizierten Person hatten, die typische Symptome (Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen) aufwiesen, die kürzlich aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind. Risikopatienten und Angehörigen der Risikogruppe wird von der Teilnahme abgeraten.
Empfehlung: Nutzt die Corona-Warn-App des RKI!